Sicher wohnen durch das genossenschaftliche Prinzip

Hinter dem Seniorenhaus steht eine Genossenschaft, die von engagierten Bürgern gegründet wurde.
Unser Ziel ist nicht der maximale Profit, sondern bezahlbarer Wohnraum und soziale Sicherheit.

Teil der Gemeinschaft werden

Um im Seniorenhaus Frickingen zu wohnen, ist die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft Voraussetzung:

  • Mitglied werden
    Sie zeichnen Genossenschaftsanteile (einmalige Einlage). Dies ist bereits vor dem Einzug möglich und sichert Ihnen einen Platz auf der Warteliste.
  • Einzug ab 55
    Unsere Wohnungen sind für Menschen in der zweiten Lebenshälfte reserviert.
  • Wohnungsrücklage
    Bei Zusage einer Wohnung wird ein Pflichtanteil fällig. Die genaue Höhe klären wir transparent in einem persönlichen Gespräch. Wichtig: Diese Einlage erhalten Sie bei einem eventuellen Auszug zurück.

Fragen und Antworten

Vereinbaren Sie mit uns einen Besuchstermin im Seniorenzentrum in Frickingen und informieren Sie sich bei unserem Vorstand. Wenn Sie dann Mitglied werden wollen, geben Sie die Beitrittserklärung ab. Nach der Zustimmung des Vorstandes und Einzahlung eines Geschäftsanteiles sind Sie als Mitglied aufgenommen. Wir wünschen uns Mitglieder, die einen regionalen Bezug zu Frickingen und zu unserer Genossenschaft haben. Wir behalten uns daher vor, Aufnahmeanträge von Personen abzulehnen, denen ein solcher Bezug fehlt und die offensichtlich nur zur Nutzung von Geldanlagemöglichkeiten (Dividenden auf Geschäftsanteile) Mitglied werden wollen.

Eine feste Verzinsung auf die eingezahlten Geschäftsanteile (das Geschäftsguthaben) gibt es nicht. Bei einem guten Geschäftsverlauf schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Vertreterversammlung die Ausschüttung einer Dividende vor, welche dann von der Vertreterversammlung beschlossen wird. Maßgebend ist dabei die Höhe des Geschäftsguthabens am Jahresanfang.

Die Mitglieder haften bei der Genossenschaft nur in Höhe der gezeichneten Geschäftsanteile für die Genossenschaft. Darüber hinaus besteht für die Mitglieder keine Haftungspflicht.

Die Mitgliedschaft beim Seniorenzentrum Frickingen eG kann jederzeit mit einer Frist von zwei Jahren zum Jahresende gekündigt werden (§ 6 Satzung). 

Eine Übertragung der Mitgliedschaft auf eine andere Person ist mit Zustimmung des Vorstandes möglich (§ 7 Satzung). Die Zustimmung wird üblicherweise erteilt, wenn die Übertragung auch im Interesse des Seniorenzentrums erfolgt, wie z.B. bei einer Übertragung von den Eltern auf die Kinder. Auf die Erteilung der Zustimmung besteht kein Rechtsanspruch.

Ja, auch einzelne Anteile können gekündigt oder übertragen werden, sofern diese nicht Voraussetzung für Nutzung einer Wohnung sind. Die Bestimmungen für die Kündigung und Übertragung der Mitgliedschaft gelten sinngemäß auch für die Kündigung und Übertragung einzelner Geschäftsanteile. Bevor Sie kündigen: Prüfen Sie, ob nicht eine Übertragung der Mitgliedschaft oder einzelner Geschäftsanteile auf Kinder oder Enkel sinnvoll ist. 

In besonders begründeten Ausnahmefällen kann ein Mitglied aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden (§ 10 Satzung), z.B. wenn es durch sein Verhalten wiederholt die Genossenschaft schädigt oder seinen Pflichten (z.B. Zahlung der Nutzungsgebühr) nicht nachkommt. 

Die eingezahlten Geschäftsanteile (Geschäftsguthaben) werden nach dem Ausscheiden wieder zurückgezahlt. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht frühestens nach Ablauf von sechs Monaten nach dem Ausscheiden oder nach Feststellung der Bilanz für das letzte Jahr der Mitgliedschaft, falls diese später erfolgt. Im Regelfall wird das Auseinandersetzungsguthaben (so bezeichnet man das Geschäftsguthaben nach dem Ausscheiden) sechs Monate nach dem Ausscheiden zurückgezahlt.  

Wenn ein Mitglied verstirbt, geht die Mitgliedschaft zunächst auf die Erben über, endet aber dann mit Ablauf des Geschäftsjahres (§ 8 Satzung).  

Ihre Vorteile

  • Lebenslanges Wohnrecht
    Keine Angst vor Eigenbedarfskündigungen
  • Faire Kondition
    Ortsübliche, kalkulierbare Mieten und transparente Nebenkosten
  • Solidarität
    Soziale Sicherheit, die auch in schwierigen Notlagen trägt.